BTM Tresor - Betäubungsmitteltresore in verschiedenen Größen

BTM Tresor Ein BTM Tresor dient zur Aufbewahrung von Arzneimitteln und erfüllt alle Vorgaben von § 15 des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Mit diesem Helfer können Sie besonders gefährliche Mittel, deren Umgang nur dem medizinischen Personal vorbehalten ist, sicher aufbewahren. Damit eignet sich ein BTM Safe wunderbar für Krankenhäuser oder Arztpraxen. Kinderleicht kann der Tresor verankert werden, damit man ihn nicht fortschaffen kann. Die Zugangsdaten sollten auf einen kleinen Personenkreis beschränkt werden und stets muss schriftlich protokolliert werden, welche Arzneimittel den BTM Tresor verlassen. Damit verhindern Sie, dass die Mittel unbefugt in falsche Hände geraten und nur den Patienten zugutekommen, die sie wirklich benötigen.

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Betäubungsmitteltresor nach EN 1143-1

Betäubungsmitteltresor

Sicherer BTM Safe nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

BTM Tresor EN 1143-1
  1. Betäubungsmitteltresor nach EN 1143-1 Klasse 1
  2. zugelassen für Betäubungsmittel nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
  3. Größe: Höhe 25cm; Breite 36cm; Tiefe 31cm

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